Klasse AM
Kleinkraft- und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
- Krafträder,zweirädrige Kleinkrafträder sowie drei und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm. Im Falle von Elektromotoren nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse ohne Batterien nicht mehr als 350 kg betragen.
- Kleinkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 1992 in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 in den Verkehr gekommen sind
Mindestalter: 16
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Probezeit: keine
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Vorbesitz erforderlich: Nein
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Beinhaltet Klasse: keine
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Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie:
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.)
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Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
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Mit Vorbesitz von Klasse L
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Grundunterricht
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12
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6
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Klassenspezifischer Unterricht
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2
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2
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Praxis:
Nur Grundausbildung, keine Sonderfahrten.