Schlüsselzahl 196
Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- Die Schlüsselzahl 196 zur Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt das Führen von Leichtkrafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 innerhalb Deutschlands, sofern der Inhaber/ die Inhaberin in der Fahrerlaubnis der Klasse B über ununterbrochen seit min. 5 Jahren besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
- Mit dem Erwerb der Schlüsselzahl 196 ist der vereinfachte Aufstieg zur Fahrerlaubnis A2 nicht möglich.

Mindestalter: 25 | Probezeit: - | Vorbesitz erforderlich: B (min. 5 Jahre) | Beinhaltet Klasse: - |
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie:
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) | |
---|---|
Theoretische Schulung | 4 |
Praxis:
Mindestumfang des Praxisunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) | |
---|---|
Praktische Schulung | 5 |