Klasse A2
Mittelschwere Krafträder
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h.
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18
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Probezeit: 2 Jahre
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Vorbesitz erforderlich: Nein
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Beinhaltet Klasse: AM, A1
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Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie:
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.)
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Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
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Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
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Grundunterricht
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12
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6
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Klassenspezifischer Unterricht
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4
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4
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Praxis:
Mindestumfang der Sonderfahrten (in Fahrstunden)
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Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
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Mit Vorbesitz von Klasse A1*
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Schulung auf Bundes- oder Landstrassen
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5
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3
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Schulung auf Autobahnen
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4
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2
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
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3
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1
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* Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist beim Aufstieg auf die Klasse A2 keine theoretische und praktische Ausbildung vorgeschrieben. Es wird nur noch eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung (Prüfdauer: 40 Minuten mit 4 Grundfahraufgaben) benötigt.